Neues Düngegesetz: Wer Wasser und Klima schützt, soll entlastet werden

Bundesregierung beschließt Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums

Die weitere Stärkung des Verursacherprinzips ist das zentrale Ziel des neuen Düngegesetzes, dessen von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegten Entwurf die Bundesregierung Ende Mai beschlossen hat. Wer überdüngt und damit Gemeingüter wie Wasser oder Klima gefährde, werde perspektivisch in die Pflicht genommen, und wer Wasser und Klima schützt, soll entlastet werden, erläuterte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL).

Die Anpassungen des Düngegesetzes sind nach Angaben des Ministeriums rechtlich notwendig, um EU-Recht umzusetzen, die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) zu optimieren und eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung einführen zu können. Zudem würden einige Anforderungen der EU-Düngeprodukteverordnung zum Inverkehrbringen von EU-Düngeprodukten in nationales Recht umgesetzt.

Mit dem neuen Düngegesetz, dessen Entwurf das BMEL nach der Ressortabstimmung Ende April vorgestellt hatte, sollen künftig die Düngedaten der Höfe mit einer Monitoringverordnung nachvollzogen und bewertet werden können. Dabei handle es sich um einen wichtigen Fortschritt, denn so könne endlich geprüft werden, wie wirksam die Düngeregeln sind, so das Ministerium. Mittelfristig könnten die Betriebsdaten die Basis für passgenaue Änderungen der Düngeverordnung bilden, mit denen gezieltere Maßnahmen erarbeitet werden könnten, um etwa Betriebe zu entlasten, die schon wasserschonend arbeiten. Damit werde das Verursacherprinzip im Düngerecht gestärkt. Das neue Düngegesetz soll laut BMEL noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Daten über Nährstoffe und
Düngepraxis müssen nachvollzogen und bewertet werden

Es sei notwendig, in Deutschland endlich ein noch stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung der Äcker und Felder zu schaffen – insbesondere in den „Roten Gebieten“, in den Zonen mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers. Die Daten über Nährstoffe und Düngepraxis landwirtschaftlicher Betriebe müssten nachvollzogen und bewertet werden, um darauf aufbauend für die Betriebe gezielte Maßnahmen abzuleiten, so das Ministerium. Nach den Plänen des BMEL ist es das Ziel, dass Betriebe von Auflagen ausgenommen werden können, die in belasteten Gebieten Wasser schützen.

Nährstoffflüsse transparent
und überprüfbar abbilden

Zudem gelte es, eine größere Flexibilität zu ermöglichen, um z. B. den Geltungsbereich der Stoffstrombilanz direkt in der Verordnung zu regeln. Die gute fachliche Praxis im Umgang mit Nährstoffen soll auf einzelbetrieblicher Ebene detaillierter und besser geregelt und damit eine präzisere Bilanzierung und Bewertung von Nährstoffflüssen ermöglicht werden – mit dem Ziel, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abzubilden und damit auch den Betrieben Optimierungsmöglichkeiten zu geben.

Harmonisierung der Schwellenwerte

Des Weiteren sollen bestehende Vorschriften harmonisiert werden, etwa die Schwellenwerte, die einen Betrieb zur Stoffstrombilanz verpflichten. Hier sollen die Schwellenwerte entsprechend der Düngeverordnung ausgerichtet werden.

Mehraufwand solle für die Betriebe verringert werden, indem einmal erhobene Daten besser bzw. mehrfach verwendet werden. Die Instrumente für einen zielgerichteten Vollzug der Düngeregeln würden mit der Düngenovelle gestärkt, indem beispielsweise eine Ordnungswidrigkeit bei mehrfach wiederholter Nichteinhaltung der zulässigen Bilanzwerte eingeführt wird.

Bundesminister Özdemir sagte dazu, einige Regionen in Deutschland kämpften seit Jahren mit sehr hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern. Ein Grund dafür seien Düngeregeln, die über die Jahre zwar immer wieder geändert worden, aber nicht verlässlich und wirksam genug seien. „Mit dem neuen Düngegesetz legen wir den Grundstein für verlässliche Düngeregeln, mit denen Höfe Planungssicherheit haben, das Verursacherprinzip stärker Beachtung findet und unser Wasser sauber bleibt“, so der Minister.

Nitratbelastungen erhöhen die
Kosten für sauberes Trinkwasser

Von hohen Nitratbelastungen in den Gewässern sind dem BMEL zufolge vor allem Regionen mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau betroffen. Zu hohe Stickstoffeinträge in die Böden gefährdeten die biologische Vielfalt, überdüngten die Gewässer und verschärften die Klimakrise. Die hohen Nitratbelastungen im Grundwasser und in Flüssen, Seen und Feuchtgebieten gefährdeten die Ökosysteme und erhöhten die Kosten für die Bereitstellung sauberen Trinkwassers. Im deutschlandweiten Durchschnitt liegt der Stickstoffüberschuss nach Angaben des Ministeriums derzeit bei etwa 80 Kilogramm pro Hektar.

Belastungen auch durch mangelnde Kontrolle der Düngeregeln

Die Nitratbelastungen resultieren aus unzureichenden Vorschriften in der Vergangenheit, aus standortbedingten Voraussetzungen mit einer geringen Grundwasserneubildungsrate und aus mangelnden Vollzugsvorgaben bzw. Kontrolle der Düngeregeln. So sei die Düngung in einigen Regionen nicht immer bedarfsgerecht gewesen. Aus diesem Grund hatte die EU-Kommission die Bundesregierung seit 2012 aufgefordert, die Düngeregeln entsprechend anzupassen.

Es gelte, drastische Strafzahlungen wegen des Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie endgültig abzuwenden, so das BMEL. Deutschland habe der EU-Kommission ein Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung von 2020 zugesagt. Die EU-Kommission habe deutlich gemacht, dass sie von Deutschland ein robustes, rechtssicheres, vollzugstaugliches und auf kontrollierbaren Daten beruhendes System erwarte, so das Ministerium.       

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