Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat ein neues Wasserschutzgebiet für den Trinkwasserbrunnen „Drees-Döttingen“ zwischen Drees im Kreis Vulkaneifel und Herresbach-Döttingen im Kreis Mayen-Koblenz festgesetzt. Die entsprechende Rechtsverordnung trat am 7. Juli 2026 in Kraft und gilt unbefristet, berichtet die SGD.
Das rund 272 Hektar große Schutzgebiet soll die Trinkwasserressource langfristig vor chemischen, biologischen und physikalischen Beeinträchtigungen schützen und zugleich zur Umsetzung der Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie beitragen. Lesen Sie mehr.........



