In Niedersachsen wird ein Klimafaktor in die Entnahmegenehmigungen eingebaut, so dass eine übermäßige Nutzung der Grundwasserreserven in Zeiten von Wasserknappheit stärker eingeschränkt werden kann. Das zählt zu den Inhalten des Niedersächsischen Wassergesetzes, das der Landtag in Hannover Ende Juni beschlossen hat. Die Wasserentnahmen dürfen in Zukunft nur erfolgen, wenn auch unter veränderten Klimabedingungen im jeweiligen Grundwasserkörper nicht mehr Wasser entnommen wird als sich nachbildet.
Wie das Umweltministerium in einer Mitteilung betonte, wirkt sich das neue Gesetz nicht auf die Wasserentnahmegebühr in Niedersachsen aus, die letztmalig Anfang 2024 angepasst wurde, wobei etwa vereinseigene Sportstätten gebührenfrei gestellt wurden.
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