Wie bereits andere Bundesländer setzt auch Niedersachsen den Vollzug und damit die Kontrolle und Sanktionierung der zusätzlichen Auflagen zur Düngung in mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten bis auf Weiteres aus. Mit der Anweisung gegenüber der Landwirtschaftskammer reagiert das das niedersächsische Landwirtschaftsministerium nach eigenen Angaben auf die seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Freistaat Bayern vom 24. Oktober 2025 bundesweit bestehende Rechtsunsicherheit.
Das Gericht hatte die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung mit der Begründung, die Bundesvorschriften seien als Ermächtigung für die Länder zur Ausweisung der roten und gelben Gebiete unzureichend, für unwirksam erklärt, erläuterte das Landwirtschaftsministerium in einer Mitteilung. Zwar habe dieses Urteil nur eine direkte Wirkung für Bayern, da jedoch die Rechtsgrundlage faktisch durch das Urteil aufgehoben wurde, seien alle Bundesländer betroffen. Die Begründung des Urteils liege allerdings noch nicht vor. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zur niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) erfolgt dem Ministerium zufolge nach Prüfung der Urteilsgründe.
Alle übrigen Vorgaben der Düngeverordnung gelten aber weiterhin und werden flächendeckend vollzogen, so das Ministerium. Dazu zählten beispielsweise die Einhaltung der Düngebedarfe und betriebsbezogenen 170 kg N-Obergrenze für organische und organisch-mineralische Düngemittel, das ausnahmslose Düngungsverbot bei wassergesättigtem, überschwemmtem, schneebedecktem oder gefrorenem Boden sowie die Aufzeichnungspflichten gemäß Düngeverordnung.
Staudte appelliert an Landwirtschaft
Auch wenn mit der Entscheidung bis auf weiteres die zusätzlichen und abweichenden Anforderungen in den mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten, wie beispielsweise die Reduzierung des Düngebedarfs um 20 Prozent innerhalb der roten Gebietskulissen und die landesweit erhöhten Mindestabstände zu Oberflächengewässern nicht kontrolliert bzw. die Nichteinhaltung nicht sanktioniert würden, appellierte Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) an die Landwirtschaft, weiter aktiv und freiwillig durch eine reduzierte Düngung in den gefährdeten Gebieten auf eine weitere Verbesserung der Wasserqualitäten hinzuwirken.
„Der jährliche Nährstoffbericht zeigt, dass wir in Niedersachsen dank entschiedener Konsequenz und überwiegend verantwortungsbewusstem Düngeverhalten auf dem richtigen Weg sind. Diese Entwicklung darf sich jetzt nicht umkehren“, erklärte die Ministerin. Daher sollten zusätzlich zu den rechtlichen Mindestvorgaben weiterhin die erforderlichen Maßnahmen für den bestmöglichen Schutz des örtlichen Grund- und Oberflächenwassers umgesetzt werden. Denn die Ziele der Nitratrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie müssten auch unabhängig von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erreicht werden.
Sollte nun 2026 eine zu gravierende Düngebelastung entstehen, würden entsprechende neu zu regelnde Maßnahmen für den Zeitraum ab 2027 umso einschränkender ausgestaltet werden müssen. Die Aussetzung des Vollzugs der gewässerschützenden Regelungen sei kein Dauerzustand, betont Staute. „Das Gericht hat nach unserem derzeitigen Kenntnisstand nicht die zusätzlichen Auflagen bemängelt, sondern lediglich die Regelung des Bundes als Ermächtigungsgrundlage für die Länder als nicht ausreichend bewertet.“ Bis zur Düngesaison 2027 müssten die bestehenden rechtstechnischen Fehler behoben sein.
Deutschland muss zügig wieder Rechtskonformität herstellen
Da die Ausweisungen der belasteten Gebiete und beschränkende Maßnahmen durch die Bundesländer für die Europäische Kommission ein mitentscheidender Grund für die Rücknahme eines Vertragsverletzungsverfahrens waren, drohe erneut ein entsprechendes Verfahren aus Brüssel, sollte es Deutschland nicht gelingen, zügig wieder Rechtskonformität herzustellen. Staatssekretärin Frauke Patzke verwies darauf, dass die Konferenz der Amtschefs und Amtschefinnen der Agrarministerien der Länder (AMK) mit einem Beschluss auf Initiative Niedersachsens, Bayerns und Mecklenburg-Vorpommerns den Bund aufgefordert habe, die Bundesländer frühzeitig einzubeziehen und engmaschig über den entsprechenden Prozess zu informieren. Denn notwendige Umsetzungsschritte müssten unverzüglich vorbereitet werden. Es sei ein schlüssiges und vor allem rechtssicheres Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung des Düngerechts zusammen mit den Ländern zu entwickeln. Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, wie zukunftsfähiger Gewässerschutz, Monitoring und Verursachergerechtigkeit verbessert und künftig noch besser vereint werden könnten, so die Staatssekretärin.


