Niedersachsen stellt weitere sechs Mio. Euro für die kommunale Starkregenvorsorge bereit. Damit erhöht sich das Fördervolumen der entsprechenden Richtlinie auf insgesamt rund 11,3 Mio. Euro, teilte das Umweltministerium mit. Im ersten Antragsverfahren wurden demnach 46 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 5,2 Mio. Euro bewilligt.
Die Bescheide wurden im April 2026 erteilt. Gefördert wird die Erstellung kommunaler Starkregenvorsorgekonzepte mit bis zu 80 Prozent, finanzschwache Kommunen können Zuschüsse von bis zu 90 Prozent erhalten. Die maximale Fördersumme beträgt 150.000 Euro je Antragsteller. Für interkommunale oder körperschaftsübergreifende Vorhaben sind bis zu 400.000 Euro möglich.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Wasser- und Bodenverbände sowie kommunale Zusammenschlüsse. Förderfähig sind unter anderem Gefahren- und Risikoanalysen sowie Maßnahmenpläne zur Reduzierung von Überflutungsschäden. Nach der Aufstockung der Mittel wurde ein zweiter Antragsstichtag auf den 26. Februar 2027 festgelegt. Die Antragstellung erfolgt über die NBank. Die fachliche Prüfung der Anträge übernimmt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Umweltminister Christian Meyer (Grüne) bezeichnete die Starkregenvorsorge als wichtigen Baustein des Bevölkerungsschutzes und der Klimaanpassung.




