Die niedersächsische Regierung sieht keine Notwendigkeit, die abwasserrechtlichen Regelungen bei der Erdgasförderung zu ändern, um das Grundwasser zu schützen. Da die Verpressung von Lagerstättenwasser keine Auswirkungen auf die Grundwasserkörper erwarten lasse, würden Genehmigungen dafür im Regelfall nach ...
Niedersachsen will Bergrecht in Bezug auf Abwässer aus Erdgasförderung nicht verschärfen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -