Noch keine Entscheidung des RP Stuttgart zum Klärschlammheizkraftwerk in Walheim

Es ist weiterhin offen, ob die vom Energiekonzern EnBW geplante Klärschlammverbrennungsanlage in Walheim nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt wird. Das Regierungspräsidium Stuttgart arbeitet nach eigenen Angaben weiter an einer Entscheidung zur ersten Teilgenehmigung. Parallel sind die Genehmigungsbehörde, die EnBW als Antragstellerin sowie benachbarte Kommunen in einem engen Dialog.

Bei einer Zusammenkunft der Akteure im Dezember 2024 sei vereinbart worden, dass es weitere Termine zum Austausch geben solle, erklärte die Behörde. Im Januar hätten Treffen auf dem Kraftwerksgelände in Walheim sowie in Besigheim stattgefunden. Unter anderem sei es um technische Fragen gegangen.

Die vier Kommunen Walheim, Gemmrigheim, Kirchheim am Neckar sowie Besigheim sind weiterhin gegen den Bau der Anlage. Wie berichtet, haben sie Klage gegen den vorzeitigen Beginn der Bauarbeiten, der Ende Oktober vom Regierungspräsidium erlassen wurde, eingereicht. Die Bürgermeister der vier Kommunen hätten zwischenzeitlich auch einen Antrag auf Eilrechtsschutz gestellt, so die Behörde. Gleichwohl sei man an einem konstruktiven Austausch interessiert.

Weitere Einzelheiten zum aktuellen Stand im Projekt "Klärschlammheizkraftwerk Walheim" finden Sie hier...

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