Nordrhein-Westfalen: Neuer Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt veröffentlicht

Für die Ahndung von Verstößen gegen Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzes hat das nordrhein-westfälische Umweltministerium einen neuen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt erarbeitet und veröffentlicht. Auf fast 250 Seiten seien über 1.280 Empfehlungen zur Bemessung von Verwarnungs- und Bußgeldern enthalten, teilte das Ministerium mit. Der Katalog sei eine Arbeitshilfe für NRW-Bußgeldbehörden. Er solle bei der Verfolgung von Umweltdelikten unterstützen und eine landesweit einheitliche Anwendung der Bußgeldnormen sicherstellen.

Bei Ordnungswidrigkeiten gibt der Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Anhaltspunkte für die Höhe von Verwarnungen und Bußgeldern, wobei im Einzelfall Erhöhungen oder Ermäßigungen möglich sind, erklärte das Umweltministerium. Der Katalog umfasse zwölf umweltrelevante Themenbereiche, die unter anderem den Gewässer- und Bodenschutz abdecken. Die neue Fassung sei unter intensiver Einbeziehung der Bezirksregierungen und unterer Umweltbehörden erarbeitet worden.

Wer bereits geringfügige Mengen Abfall in ein Gewässer einbringt, etwa Picknickabfälle, Flaschen oder Asche, muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 2.000 Euro rechnen, nannte das Ministerium ein Beispiel aus dem Katalog. In weiten Teilen entspreche dessen Überarbeitung einer Neuerstellung. In allen Themenfeldern seien sämtliche Bezugnahmen auf Rechtsvorschriften aktualisiert, neue Gesetze und Verordnungen ergänzt und die Empfehlungen zur Höhe von Verwarnungs- und Bußgeldern angepasst worden. Bestünden Anhaltspunkte für eine Straftat, werde die Staatsanwaltschaft eingebunden, so das Ministerium.

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