Ab dem 1. Mai gilt in Nordrhein-Westfalen bei öffentlichen Aufträgen ein Mindestlohn von 8,62 Euro pro Stunde. Darauf hat NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) am Montag in Düsseldorf hingewiesen. Das Tariftreuegesetz, das in Nordrhein-Westfalen zum Monatsbeginn in Kraft tritt, gelte für alle Aufträge ab 20.000 Euro. Öffentliche Auftraggeber seien neben Land und Kommunen auch kommunale Unternehmen wie Stadtwerke. „Das Auftragsvolumen der öffentlichen Hände in NRW liegt bei schätzungsweise rund 75 Milliarden Euro pro Jahr“, erklärte Schneider. Der Mindestlohn müsse auch geringfügig Beschäftigten gezahlt werden und gelte ebenso für Leiharbeiter.
NRW: 8,62 Euro Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen
© 2012 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die regelmäßige und systematische Weitergabe von Preistabellen aus dem EUWID-Premium-Bereich ist nicht erlaubt. Es darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines Umlaufs betriebsintern weitergegeben wird. Das Verbreiten von EUWID-Preistabellen per Intranet oder per E-Mail betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.