NRW baut Kläranlagen zur Entfernung von Mikroschadstoffen im Abwasser aus

101 von 592 Kläranlagen für den Ausbau mit 4. Reinigungsstufe vorgesehen

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In Nordrhein-Westfalen Gemäß sind 101 von insgesamt 592 Kläranlagen für den Ausbau mit einer vierten Reinigungsstufe vorgesehen. Das sieht das Maßnahmenprogramm des dritten Bewirtschaftungsplans 2022 bis 2027 für Nordrhein-Westfalen vor, wie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) Ende Mai mitteilte. Bereits 22 Kläranlagen wurden den Angaben zufolge in Nordrhein-Westfalen mit einer vierten Reinigungsstufe ausgebaut, zehn Anlagen befinden sich im Bau und weitere 17 Kläranlagen in der konkreten Planung.

Der Ausbau von Kläranlagen ist dem Landesamt insbesondere dort notwendig, wo durch die Belastung und den ökologischen Zustand des Gewässers nach derzeitigem Kenntnisstand Maßnahmen erforderlich sind. Außerdem sei eine Nachrüstung an Stellen erforderlich, wo der Eintrag aus der Kläranlage im Verhältnis zum Gewässerabfluss mengenmäßig groß ist, sowie in Trinkwassereinzugsgebieten und in Gebieten des Naturschutzes.

Zu den Mikroschadstoffen, die bereits in geringen Mengen den Lebensraum Wasser negativ beeinflussen könnten, zählten zum Beispiel Arzneimittel, Röntgenkontrastmittel, Inhaltsstoffe in Kosmetikprodukten, Haushaltschemikalien, Biozide, Pestizide oder Industriechemikalien. Mikroschadstoffe können über Abwasser aus Haushalten oder Industrie und Gewerbe in unsere Gewässer gelangen, und als diffuse Einträge können sie auch aus der Landwirtschaft oder aus Siedlungsgebieten in Gewässer eingetragen werden, erläuterte das Landesamt.

Neue EU-Richtlinie macht Nachrüstung zur Pflicht

Das LANUV verweist darauf, dass das Europäische Parlament im April 2024 die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) verabschiedet hat, die zum Ausbau von Kläranlagen ab einer Ausbaugröße von über 150.000 Einwohnerwerten verpflichtet. Weitere Kläranlagen größer 10.000 Einwohnerwerten sind nach Prüfung eines risikobasierten Ansatzes auszubauen. Gemäß der Richtlinie sollen zukünftig die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetikartikeln an den Kosten der Abwasserreinigung beteiligt werden. Die Richtlinie ist noch nicht in Kraft, mit einer Veröffentlichung ist laut LANUV Ende 2024 zu rechnen; danach seien die Anforderungen innerhalb von 30 Monaten nach Veröffentlichung in nationales Recht umzusetzen.

Fördersatz beim Ausbau bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Das Land Nordrhein-Westfalen fördere den Ausbau kommunaler Kläranlagen zur Mikroschadstoffreduzierung über die Ende 2023 neu veröffentlichte Förderrichtlinie „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung“, wobei der Fördersatz bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betrage, so die Behörde.

Für die Betreuung und fachliche Begleitung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben stehe beim LANUV die Kompetenzstelle Mikroschadstoffe im Abwasser zur Verfügung, die Behörden und Betreiber von Kläranlagen berate und ihnen fachliche Unterstützung bei der Umsetzung der Mikroschadstoffstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen gebe. Zu ihren Aufgaben gehörten die fortlaufende Analyse zum Stand der Technik, die Aufbereitung von Erkenntnissen aus Forschung und Entwicklung und die Bereitstellung der Fachinformationen.

„So viele Mikroschadstoffe wie möglich herausfiltern“

Das LANUV untersucht nach eigenen Angaben regelmäßig die Gewässer auf Schadstoffe, da diese sich schädlich auf die Gewässerökologie auswirken könnten und mehr als die Hälfte des Rohwassers für die Trinkwassergewinnung in Nordrhein-Westfalen direkt aus Oberflächengewässern oder aus Uferfiltrat gewonnen werde. „Die Herausforderungen mit Mikroschadstoffen werden tendenziell weiter zunehmen,“ erklärte LANUV-Präsidentin Elke Reichert. Der demografische Wandel werde einen höheren Bedarf an Arzneimitteln mit sich bringen.

Durch medizinische und technologische Entwicklungen würden weitere und neue Substanzen in die Umwelt gelangen. „Wir haben auch den Klimawandel im Blick, denn Dürreperioden erhöhen die Anreicherung von Schadstoffen in unseren Gewässern. Unser Ziel muss daher sein, Stoffeinträge in Gewässer soweit möglich zu vermeiden“, betonte Reichert. Die Herausforderung der nächsten Jahre wird laut der LANUV-Präsidentin sein, die aktuellen konventionell arbeitenden Kläranlagen mit weiteren Verfahren aufzurüsten, um so viele Mikroschadstoffe wie möglich herauszufiltern.          

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