NRW: Keine Ausnahmen in Wasserschutzgebieten

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Das nordrhein-westfälische Umweltministerium will innerhalb von Wasserschutzgebieten an den bestehenden landesrechtlichen Prüfpflichten und Fristen für Abwasserleitungen festhalten. Dort müssen bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen und die vor dem 1. Januar 1965 errichtet ...

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