Dichtheitsprüfung in NRW: Keine Kanal-Prüfpflichten außerhalb von Wasserschutzgebieten

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In NRW gibt es in Zukunft grundsätzlich keine Prüfpflichten für private Abwasserkanäle außerhalb von Wasserschutzgebieten. 

Der Landtag folgte am Mittwoch dem Entwurf der Regierungsfraktionen der SPD und der Grünen zur Änderung des Landeswassergesetzes, dem zufolge Besitzer von Wohnhäusern außerhalb von Wasserschutzgebieten nicht grundsätzlich zu solchen Prüfungen verpflichtet sind. Allerdings können sich die Kommunen für entscheiden, in ihren Satzungen eigene Regelungen und Prüffristen einzuführen.

So soll auch ermöglicht werden, die Kontrolle und gegebenenfalls Sanierung öffentlicher Kanalisationen mit der Sanierung privater Abwasserleitungen zu verknüpfen. Die Einzelheiten sollen durch eine Rechtsverordnung festgelegt werden. 

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