In Nordrhein-Westfalen haben sich die meisten Betreiber kommunaler Kläranlagen bereits mit der Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung auseinandergesetzt und konkrete Verwertungsstrategien im Blick. Die Organisation in Wasserverbänden spielt dabei eine wichtige Rolle. Dieses Fazit zieht das NRW-Umweltministerium nach einer Auswertung der Berichte der Klärschlammerzeuger im Land.
Rund 95 Prozent des in NRW anfallenden Klärschlamms werden nach jetziger Einschätzung zukünftig in Klärschlamm-Monoverbrennungsanlagen entsorgt, teilte das Ministerium auf EUWID-Anfrage mit. Von diesen Anlagen würden einige erneuert oder gänzlich neu errichtet. Soweit die aktuellen Planungen umgesetzt werden, sei ein Mangel an Verbrennungskapazitäten für Klärschlamm in NRW nicht zu erwarten.
Bis Ende 2023 mussten die Klärschlammerzeuger in einem Bericht darlegen, welche Maßnahmen sie geplant oder eingeleitet haben, um die ab 2029 geforderte P-Rückgewinnung, die Auf- oder Einbringung von Klärschlamm auf oder in Böden oder die sonstige Klärschlammentsorgung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sicherzustellen. Laut Ministerium werden künftig überwiegend P-Rückgewinnungsverfahren aus Klärschlammverbrennungsaschen zum Tragen kommen. Eine Minderheit der Anlagenbetreiber habe hierzu bereits konkrete Verfahren oder Anlagenstandorte namentlich benannt.
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