NRW will bei Abwassergebühren gesetzlich Klarheit schaffen

Reaktion auf Entscheidung des OVG NRW zur Gebührenkalkulation

Nach großer Verunsicherung in den Kommunen will die nordrhein-westfälische Landesregierung Rechtssicherheit bei der Erhebung von Abwassergebühren in dem Bundesland schaffen. Dazu habe das Landeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, teilte Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) in Düsseldorf mit. Hintergrund ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW, mit der das OVG seine Rechtsprechung zur Kalkulation von Abwassergebühren geändert hatte.

Die Kommunen sollten Klarheit bekommen, welche Kosten - Abschreibungen und Zinsen - sie bei der Gebührenrechnung berücksichtigen dürfen. Die Details würden nun gesetzlich definiert. Der Entwurf soll noch Ende September in den Landtag eingebracht und noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Die Landesregierung reagiert damit auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom vergangenen Mai, das damit seine eigenen, 28 Jahre geltenden Maßstäbe über Bord geworfen hatte. In dem Musterverfahren gegen die Stadt Oer-Erkenschwick hatte das OVG entschieden, dass dort erheblich zu hohe Abwassergebühren berechnet worden seien. Der Gesetzentwurf der Landesregierung begrenzt den Zeitraum nun auf 30 Jahre und definiert auch, dass künftig nur noch betriebsnotwendiges Kapital bei der Verzinsung berücksichtigt werden darf.

Sie gehe davon aus, dass das Abwassergebührenaufkommen in der Summe dennoch gleich bleiben werde, sagte die Ministerin. Dies sei auch notwendig, da enorme Aufgaben zu finanzieren seien bei der Sanierung und Verbreiterung von Kanälen für wasserresistentere Städte sowie für Investitionen in Kläranlagen und die Anpassung an europäische Reinigungsstandards.(dpa/EUWID)...

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