P-Rückgewinnung: Kläranlagenbetreiber in NRW sollten Zugang zu Anlagen zeitnah sicherstellen

Projektbericht zur Umsetzung der P-Rückgewinnungspflicht vorgelegt

Sollte sich die Klärschlamm-Monoverbrennung in Nordrhein-Westfalen als dominanter Entsorgungspfad etablieren und sich ein Kläranlagenbetreiber daher für die Monoverbrennung mit Phosphorrückgewinnung aus der Asche entscheiden, dann sollte der Zugang zu einer entsprechenden Anlage zeitnah sichergestellt werden. Das empfiehlt der Abschlussbericht zum Projekt „Umsetzung der Anforderungen der Klärschlamm-Verordnung zur Phosphorrückgewinnung in Nordrhein-Westfalen“, das im Auftrag des NRW-Umweltministeriums von 2018 bis 2020 durchgeführt wurde. Lägen in der Nähe des Kläranlagenstandortes geeignete Rahmenbedingungen vor, könne anstelle der Monoverbrennung des Klärschlamms und der P-Rückgewinnung aus der Asche die direkte thermische P-Rückgewinnung aus dem Klärschlamm wirtschaftlich deutlich vorteilhafter sein.

Ziel des Projektes war es, den Aufbau einer geeigneten Infrastruktur für die P-Rückgewinnung in NRW zu unterstützen und somit die Anforderungen der novellierten Klärschlammverordnung frühzeitig umzusetzen. Für die betroffenen Betreiber von Kläranlagen, von Klärschlammverbrennungsanlagen und von Mitverbrennungsanlagen sowie für die Technologieanbieter für eine P-Rückgewinnung und die Düngemittelindustrie sollte außerdem Transparenz hinsichtlich der relevanten Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der Schwerpunkt lag dabei auf den technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten für eine sichere Entsorgung der Klärschlämme, heißt es im Abschlussbericht. Auftragnehmer und Bearbeiter des Projektes waren die Sweco GmbH als Konsortialführerin, die Deutsche Phosphor-Plattform (DPP), die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), Fraunhofer ISI, talanwälte und ATEMIS....

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