Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) dringt beim Hochlauf der Phosphorrückgewinnung auf Rechts- und Planungssicherheit. Frühe Investoren und Betreiber als „First Mover“ dürften nicht benachteiligt werden, fordert der Verband in einem aktuellen Positionspapier, das er für anstehende Gespräche mit Bund und Ländern beschlossen hat. Zudem solle die Entwicklung neuer Technologien nicht über Abwassergebühren, sondern über staatliche Instrumente finanziert werden. Bund und Länder müssten den Hochlauf aktiv absichern und bis zum Aufbau ausreichender Kapazitäten eine rechtssichere und wirtschaftlich vertretbare Übergangslösung ermöglichen.
Der VKU weist darauf hin, dass mit Blick auf die ab 2029 geltenden Vorgaben der Klärschlammverordnung zusätzliche Kapazitäten sowohl für die thermische Vorbehandlung von Klärschlamm als auch für die Rückgewinnung von Phosphor aufgebaut werden müssen. Es seien bereits heute erhebliche Kapazitätsengpässe in der P-Rückgewinnung erkennbar. Bei Klärschlammerzeugern, Ascheproduzenten und Betreibern von Anlagen zur P-Rückgewinnung herrsche große Unsicherheit darüber, wie der Gesetzgeber mit der derzeitigen Nichterfüllbarkeit der Vorgaben der Klärschlammverordnung umgehen wird.
Die Diskussion richte sich zunehmend auf Übergangslösungen. Dabei gehe es etwa um die Frage, ob die Aschen statt einer Langzeitlagerung zur späteren P-Rückgewinnung dauerhaft deponiert werden sollten. Parallel dazu werde aktuell die Einrichtung eines Fonds diskutiert. In ihn sollen Klärschlammerzeuger oder Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen einzahlen, wenn sie Klärschlamm nicht unmittelbar der P-Rückgewinnung zuführen oder anfallende Aschen dauerhaft deponieren wollen oder müssen. Das Fondsmodell soll laut VKU neben der direkten Rückgewinnung und der Langzeitlagerung die dauerhafte Deponierung ermöglichen, solange ausreichende Kapazitäten zur P-Rückgewinnung noch nicht verfügbar sind.
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