Petitionsausschuss in Potsdam hält Beiträge für Altanschließer für zulässig

„Keine Veranlassung für Änderung des Kommunalabgabengesetzes“

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Der Petitionsausschuss des Brandenburger Landtages sieht keine Veranlassung und auch keine parlamentarischen Mehrheiten dafür, das Kommunalabgabengesetz zu ändern und die Möglichkeiten der Erhebung von Altanschließerbeiträgen zu streichen. Dies hat der Petitionsausschuss bekannt gegeben, nachdem er sich in seiner ...

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