Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat in einzelnen Oberflächengewässern in den Dresdner Stadtteilen Klotzsche und Weixdorf erhöhte Vorkommen der sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) festgestellt. Das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden sei informiert worden, teilte die Stadt Dresden Mitte Dezember mit. Besonders betroffen seien der Ziegeleiteich und das Waldbad Weixdorf. Die Stadtverwaltung habe Untersuchungen und Schutzmaßnahmen eingeleitet.
Dabei prüften die zuständigen Behörden im Umkreis der auffälligen Oberflächengewässer, ob Grundwassernutzungen und Angelgewässern betroffen sind. Das Amt für Gesundheit und Prävention habe Brunnenwasser im Bereich des Ziegeleiteiches untersuchen lassen. Dabei wurde das Vorhandensein von PFAS bestätigt.
Untersuchungen des Umweltamtes von Fischen aus dem Ziegeleiteich zeigten, dass dieses Gewässer mit PFAS belastet sei. Das Angeln im Ziegeleiteich sei sofort verboten worden. Bei Fischen im Waldbad Weixdorf seien ebenfalls Höchstwerte für die PFAS-Konzentration in Lebensmitteln überschritten worden. Deshalb untersagte das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Sinne des Verbraucherschutzes das Inverkehrbringen der Fische.
Um ein noch besseres Lagebild zu erhalten, untersuche das Umweltamt aktuell Gewässer, Sedimente und Brunnen im erweiterten Umfeld, um betroffene Bereiche und Gefährdungen fundiert einzugrenzen. Die Ergebnisse der erweiterten Untersuchungen liegen noch nicht vor. Mit ersten Befunden sei voraussichtlich Anfang Januar 2026 zu rechnen. Dem Umweltamt seien keine Havarien oder Störfälle bekannt, die zu den festgestellten PFAS-Vorkommen geführt haben könnten. Die Stadt weist darauf hin, dass ab dem 12. Januar 2026 deutschlandweit für die Summe aus 20 PFAS-Substanzen eine Obergrenze von 100 ng/l Trinkwasser gilt. Dieser sog. „PFAS-20“-Grenzwert sei in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 20. Juni 2023 geregelt. Darüber hinaus tritt am 12. Januar 2028 der Grenzwert „PFAS-4“ in Kraft; demnach darf die Summe aus den Gehalten von PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS den Wert von 20 ng/l nicht überschreiten.




