Planfeststellungsbeschluss für Hafen an Moselschleife widerspricht dem Wasserrecht

OVG Rheinland-Pfalz bestätigt Entscheidung des VG Koblenz

|
|

Der Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord zur Errichtung eines Sportboothafens am Hang der Moselschleife Zeller Hamm ist vor dem Hintergrund der wasserrechtlichen Vorschriften rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in zwei Beschlüssen festgestellt ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -