Der Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord zur Errichtung eines Sportboothafens am Hang der Moselschleife Zeller Hamm ist vor dem Hintergrund der wasserrechtlichen Vorschriften rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in zwei Beschlüssen festgestellt ...
Planfeststellungsbeschluss für Hafen an Moselschleife widerspricht dem Wasserrecht
OVG Rheinland-Pfalz bestätigt Entscheidung des VG Koblenz
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