Die bis Ende dieses Jahres geltenden Regelungen des „Planungssicherstellungsgesetzes“ sollen nach dem Willen der Bundesregierung um ein Jahr verlängert werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drs. 20/3714) hervor, der am 13. Oktober 2022 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht....
Planungssicherstellungsgesetz: Regelungen werden verlängert
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