Die Bundesregierung macht von der in der EU-Nitratrichtlinie vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, das Aktionsprogramm im gesamten Staatsgebiet anzuwenden. Damit entfalle eine Ausweisung von gefährdeten Gebieten im Sinne der Nitratrichtlinie, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drs. 19/22094) auf eine Kleine ...
Bundesregierung äußert sich zur Nitratmessung
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