Rheinhauptdeich in Otterstadt: SGD ergänzt Planfeststellung

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat mit einem Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss ihren ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss vom November 2017 für den Aus- und Neubau des Rheinhauptdeiches in Otterstadt ergänzt. Wie die SGD Süd berichtet, war dies notwendig, da in einem anhängigen Klageverfahren der Gemeinde Otterstadt und mehrerer Klägerinnen und Kläger vor dem Rheinland-Pfälzischen Oberverwaltungsgericht (OVG) ein Hinweisbeschluss des OVG erging, der auf offene Punkte in der Gesamtabwägung im ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss hingewiesen hat.

Die Notwendigkeit der beantragten Maßnahme ergebe sich aus dem Ziel, das für die Oberrheinanlieger zwischenstaatlich vereinbarte Schutzniveau herzustellen. Nur dann besteht auch an diesem Teil des Rheins ein mit anderen Oberrheinabschnitten vergleichbarer sowie ausreichender Hochwasserschutz.

So lange der im Verfahren befindliche Deichabschnitt nicht in Qualität und Höhe an die bereits ausgebauten Abschnitte angepasst wurde, bestehe hier zweifelsfrei eine höhere Gefährdung für einen Bruch beziehungsweise eine Überströmung des Deiches und die damit einhergehende Überflutung der Ortslagen.

Weitere Details zu der geplanten Maßnahme erfahren Sie hier......

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