Rheinwasser für Tagebauseen: Bezirksregierung lässt Betriebsplan für Transportleitung zu

Den von RWE Power beantragten Rahmenbetriebsplan für den Bau und Betrieb einer Transportleitung für Rheinwasser von der Entnahmestelle in Dormagen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach hat die zuständige Abteilung für Bergbau und Energie für NRW der Bezirksregierung Arnsberg jetzt einschließlich der Rheinwasserentnahme zugelassen. Die Transportleitung mit einer Länge von rund 45 km dient der Zuführung des aus dem Rhein entnommenen Wassers für die Befüllung der geplanten Seen in den Tagebauen Garzweiler und Hambach.

Dadurch soll die Entstehung der Seen nach Einstellung der Braunkohlenförderung beschleunigt werden. Das entnommene Rheinwasser diene auch der Stabilisierung der Feuchtgebiete im Norden des Tagebaus Garzweiler sowie der Schaffung dauerhaft stabiler Grundwasserverhältnisse, berichtet die Bezirksregierung. Durch die beschleunigte Befüllung der Tagebauseen mit Rheinwasser sei eine frühzeitige Folgenutzung zuvor bergbaulich in Anspruch genommener Bereiche möglich. Die Zulassung stehe im Einklang mit der aktuellen Leitentscheidung der Landesregierung zum Braunkohlenbergbau sowie mit dem Braunkohlenplan Garzweiler II, sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung.

Der Plan werde nach durchgeführter Bekanntmachung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ausgelegt. Die Bekanntmachung wird bei der Bezirksregierung Arnsberg, auf dem UVP Portal NRW sowie in den 21 betroffenen Städten und Gemeinden erfolgen. Es handelt sich um Bedburg, Bergheim, Dinslaken, Dormagen, Duisburg, Düsseldorf, Elsdorf, Emmerich am Rhein, Grevenbroich, Kalkar, Kleve, Krefeld, Meerbusch, Monheim am Rhein, Neuss, Rees, Rheinberg, Rommerskirchen, Voerde, Wesel und Xanten.

Im vergangenen November meldete der BUND NRW, dass es nach aktueller Rechtslage in Nordrhein-Westfalen keine Grundlage gebe, die RWE Power AG von der Zahlung des Wasserentnahmeentgelts für die Befüllung der Braunkohlentagebaurestlöcher in Hambach und Garzweiler zu befreien. Zu diesem Ergebnis kam ein von der Umweltschutzorganisation in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das von der Frankfurter Kanzlei PNT Partner Rechtsanwälte erstellt wurde.

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