Ruhrverband und AWWR nehmen Sicherheit der Trinkwasserversorgung in den Fokus

49. Ruhrgütebericht / Anpassung des Mindestwasserabflusses gefordert

Durch die lange Dürre- und Trockenphase wird das Jahr 2022 im Ruhreinzugsgebiet voraussichtlich das 14. Abflussjahr in Folge mit unterdurchschnittlichen Niederschlägen sein. Für einen zukunftssicheren, klimaresilienten Betrieb des Talsperrensystems und die damit einhergehende Sicherheit der Trinkwasserversorgung ist es daher notwendig, die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für den Mindestabfluss der Ruhr am Pegel Villigst und ab dem Pegel Hattingen anzupassen. Das unterstrichen Prof. Norbert Jardin, Vorstandsvorsitzender des Ruhrverbands, und Bernd Heinz, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr (AWWR), bei der gemeinsamen Vorstellung des 49. Ruhrgüteberichts in Essen.

Die festgeschriebenen Mindestabflüsse seien nicht mehr zeitgemäß und zu unflexibel. „Um klimaresilient aufgestellt zu sein, benötigt der Ruhrverband einen größeren Handlungsspielraum zur schonenden Bewirtschaftung der Talsperren, als das Ruhrverbandsgesetz ihn momentan hergibt“, wiederholte Heinz die bereits erstmals vor drei Jahren gestellte Forderung. Es bleibe der Appell an die neue NRW-Landesregierung und die Fachministerien, zügig zu entscheiden und einen neuen Rahmen für die Daseinsvorsorge zu setzen. „NRW muss schneller werden. Das nächste Extremereignis wartet nicht auf lange Behördenabstimmungen“, so Heinz zum jetzigen Umsetzungsstand. Es sei besser, eine schnelle, pragmatische 95-Prozent-Lösung zu schaffen, als das perfekte Modell in ferner Zukunft zu entwerfen.

Zur Ermittlung geeigneter niedrigerer Mindestabflüsse wurden im Ruhrgütebericht neben den wassermengenwirtschaftlichen Aspekten auch die Auswirkungen auf die Wassergüte sowie die Gewässerökologie betrachtet, teilte der Ruhrverband mit. Auf Basis der Simulationsberechnungen sei eine Absenkung der Grenzwerte im Ruhrverbandsgesetz auf 5,4 m³/s am Pegel Villigst bzw. auf 12 m³/s ab dem Pegel Hattingen erforderlich. „Die geringeren Abflüsse in Ruhr und Lenne verursachen gemäß den Ergebnissen der Untersuchungen keine gravierenden nachteiligen Effekte auf die Gewässergüte und die Gewässerbiozönose. Für eine Änderung des Ruhrverbandsgesetzes sind damit die ingenieurtechnischen und wissenschaftlichen Voraussetzungen geschaffen,“ erklärte Jardin....

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