Sachsen-Anhalts Rechnungshof plädiert für höheres Wasserentnahmeentgelt

„Zu niedrig für angemessene Sparanreize für die Benutzer“

Der Wassercent in Sachsen-Anhalt ist nach Auffassung des Rechnungshofs zu niedrig. Seit 2011 seien die Wasserentnahmeentgelte im Land nicht mehr erhöht worden – dies sei falsch, heißt es in dem Jahresbericht 2022, den der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt vorgestellt hat. Die Wassergebühr sei zu niedrig, um angemessene Sparanreize für die Benutzer darzustellen. Genau das sei aber eines der erklärten Ziele dieser Verordnung.

Wer in Sachsen-Anhalt Grund- oder Oberflächenwasser verwendet, zahlt dafür ein Entnahmeentgelt. Die Abgabe sei dazu gedacht, Wasserverschwendung zu vermeiden, führt der Rechnungshof aus. Dazu sei sie aber zu niedrig. Andere Bundesländer, wie z. B. Niedersachsen, hätten bereits entsprechende Erhöhungen vorgenommen.

„Mehrere Millionen Euro an
zusätzlichen Einnahmen möglich“

Beim sogenannten Wassercent wären mehrere Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen möglich, erklärte Sachsen-Anhalts Rechnungshofpräsident Kay Barthel bei der Vorstellung des Jahresberichts in Magdeburg. Der Betrag sei nach Branchen gestaffelt und reiche von 0,25 bis 7 Cent pro Kubikmeter. Aktuell liegen die Einnahmen daraus in Sachsen-Anhalt den Angaben zufolge bei rund 10,5 Millionen Euro pro Jahr. 2019 seien beispielsweise 330 Millionen Kubikmeter Wasser entnommen worden. Angesichts von Trockenheit und Niederschlagsarmut sei der Wassercent in anderen Ländern, erhöht worden. Wenn Sachsen-Anhalt das Entnahmeentgeld auf das Niveau Brandenburgs anheben würde, sei ein Plus von sieben Millionen Euro zu erzielen. Mit dem Niedersachsen-Niveau wären 16 Millionen Euro Mehreinnahmen möglich, so Barthel. „Hier hätten wir eine dauerhafte Einnahmequelle, die auch dem Haushalt helfen würde.“

Widerspruch zum Verursacherprinzip

Besonders kritisch sieht der Rechnungshof die pauschale Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt bei der Gewinnung von Bodenschätzen, die dem Verursacherprinzip widerspreche. Besonders die Braunkohleförderung verursache erhebliche umweltbezogene Kosten, die von der Allgemeinheit getragen werden müssten. Die Behörde empfiehlt in ihrem Bericht, diese Regelung zu streichen.

Zudem hat der Rechnungshof nach eigenen Angaben festgestellt, dass viele Gewässernutzer ihren Mitwirkungspflichten nichtnachkämen: Obwohl geeichte Messgeräte Vorschrift seien, verfügten nur etwa zwei Drittel der rund 2.900 Entnahmestellen im Land über solche Geräte. In Einzelfällen seien sogar Bypässe installiert und so die tatsächlich entnommenen Wassermengen verschleiert worden. Hier müsse das zuständige Ministerium mit verstärkten Kontrollen gegenwirken, fordert die Behörde. (EUWID/dpa)            ...

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