Im Freistaat Sachsen wird sich nach 2029 der Anteil der bodenbezogen verwerteten Klärschlämme voraussichtlich nicht ändern. Das lässt sich aus den Berichten ableiten, die die Klärschlammerzeuger nach Artikel 4 Paragraf 3a der Klärschlammverordnung bis zum Ende des Jahres 2023 vorlegen mussten.
Aktuell gehe in Sachsen etwa ein Viertel der Schlämme in die bodenbezogene Verwertung, teilte das sächsische Umweltministerium auf Anfrage von EUWID mit. Die entsprechenden Klärschlammerzeuger hätten in ihren Berichten angegeben, dass sie die bodenbezogene Verwertung aus verschiedenen Gründen beibehalten wollen.
Nach den Vorgaben der Klärschlammverordnung mussten die Klärschlammerzeuger in den Berichten ihre zukünftigen Pläne bezüglich der Klärschlammentsorgung und der P-Rückgewinnung darlegen. Den zuständigen Behörden lägen die Berichte von allen 553 Anlagen im Freistaat Sachsen vor, so das Ministerium.
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