Planung und Bau von Hochwasserschutzmaßnahmen sollen nach dem Willen der Länder Sachsen und Bayern in Zukunft schneller als bisher möglich sein. Um dieses Ziel zu erreichen, seien für Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Verwaltungsprozessrecht Rechtsschutzmöglichkeiten zu straffen und im Wasserhaushaltsgesetz ...
Sachsen und Bayern wollen beschleunigten Hochwasserschutz ermöglichen
„Küstenschutzprivileg“ soll auch für Gewässer im Binnenland gelten
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