Planung und Bau von Hochwasserschutzmaßnahmen sollen nach dem Willen der Länder Sachsen und Bayern in Zukunft schneller als bisher möglich sein. Um dieses Ziel zu erreichen, seien für Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Verwaltungsprozessrecht Rechtsschutzmöglichkeiten zu straffen und im Wasserhaushaltsgesetz ...
Sachsen und Bayern wollen beschleunigten Hochwasserschutz ermöglichen
„Küstenschutzprivileg“ soll auch für Gewässer im Binnenland gelten
Ähnliche Artikel
© 2013 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.