Sachsen will Frist bis 2015 für alte Kleinkläranlagen einführen

Neufassung des Landeswassergesetzes geht in Anhörung

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Kleinkläranlagen müssen in Sachsen bis Ende 2015 an den Stand der Technik angepasst werden. Sonst sind sie außer Betrieb zu nehmen, ohne dass dazu noch ein gesondertes Verwaltungsverfahren notwendig ist. Diese Regelung ist Bestandteil des Entwurfs der Neufassung des Sächsischen Wassergesetzes, den das ...

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