Sachsen will Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftnutzung einführen

Änderung von §23 SächsWG im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes

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Sachsen will Betreiber von Wasserkraftanlagen künftig mit einer Wasserabgabe belegen. Fällig würden den Plänen der Regierung zufolge 0,0001 Euro pro Kubikmeter entnommenem Wasser zur Wasserkraftnutzung. Zugleich werden Grenzsätze eingeführt, nach denen die Abgabe mindestens 15 und höchstens 25 Prozent der ...

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