Mit einer Novelle des Wassergesetzes will die schleswig-holsteinische Landesregierung insbesondere auf die Zunahme von Extremwetterereignissen im Zuge der Klimakrise reagieren. Das Kabinett hat Anfang Oktober den Entwurf der Novelle des Landeswassergesetzes (LWG) verabschiedet, wie das Umweltministerium des Bundeslandes mitteilte. „Das Landeswassergesetz ist ein Gesetz zur Anpassung an den Klimawandel. Wir stellen die Weichen für einen besseren Hochwasserschutz und einen besseren Umgang mit unseren Wasserressourcen", sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne). So werde die Erstellung von Starkregenkarten durch die Kommunen gesetzlich verankert.
Im Juli hatte das Kabinett bereits einen ersten Entwurf verabschiedet, der anschließend den kommunalen Landesverbänden, wasserwirtschaftlichen Verbänden, Naturschutzverbänden, landwirtschaftlichen Verbänden und anderen potentiell Betroffenen zur Stellungnahme übersandt wurde. 30 Institutionen haben laut Ministerium von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Vielfach seien die geplanten Änderungen begrüßt worden; es habe aber auch kritische Anmerkungen und Ergänzungswünsche gegeben - dem entsprechend sei der Entwurf angepasst worden. Der Gesetzentwurf wird nun an den Landtag zur weiteren Befassung übersandt. Das Inkrafttreten wird zum Jahresbeginn 2025 angestrebt.
Klimaanpassung im Küsten- und Hochwasserschutz
Bauten des Küstenschutzes wie Deiche liegen künftig im überragenden öffentlichen Interesse und genießen somit einen entsprechenden Vorrang bei der Abwägung entgegenstehender Belange. Für andere Maßnahmen des Hochwasserschutzes wird das öffentliche Interesse des Hochwasserschutzes mit der Novelle gesetzlich verankert. Das schließt vorsorgenden Hochwasserschutz mit ein, etwa die Anlage von Flussauen oder von benötigten Retentionsflächen.
Damit zusammenhängend fordert die Novelle die Kommunen und Wasser- und Bodenverbände auf, kommunale Hochwasserschutzkonzepte zu erstellen. Wer dies tut, ist künftig im Vorteil bei der Vergabe von Fördergeldern bei Bau- und Wiederherstellungsmaßnahmen von Hochwasserschutzanlagen, erläutert das Ministerium. Denn öffentliche Fördermittel sollten sich an diesen Konzepten orientieren.
Projektmanager sollen eingesetzt werden können
In den Plan- und Genehmigungsverfahren von Hochwasserschutzanlagen können künftig Projektmanager eingesetzt werden. Das habe sich in anderen Bereichen, z. B. im Straßenbau, als Beschleunigungsinstrument bewährt, so das Ministerium zur Begründung. Diese Möglichkeit solle künftig auch im Küsten- und Hochwasserschutz bestehen, ohne dass damit Verantwortlichkeiten verschoben würden.
Die Erstellung von Starkregenkarten durch die Kommunen wird mit der Novelle gesetzlich verankert, sodass Menschen in Schleswig-Holstein das Überschwemmungsrisiko für ihre Wohnungen und Häuser genau kennen und entsprechend Vorsorge treffen können.
Regenwasser in neu bebauten Gebieten soll versickern
Mit Blick auf die Klimaanpassung in der Wasserwirtschaft und insbesondere den Wasserrückhalt in der Fläche als Element der Gewässerunterhaltung soll in neu bebauten Gebieten Regenwasser nicht abgeleitet werden, sondern vorrangig versickern. Das bewirkt dem Ministerium zufolge, dass das Wasser vor Ort bleibt und zur Grundwasserneubildung beiträgt.
Die Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten, Maßnahmen zur Starkregenvorsorge in die Abwassergebühren einfließen zu lassen. Das könnten z. B. Kosten für eine Niederschlagswasserversickerung vor Ort sein, die Schaffung von Notwasserwegen oder Kosten für Retentionsflächen.
Gemeinden sollen kommunale Wasserversorgungskonzepte erstellen
Angesichts künftig zunehmender Dürren sieht die Novelle vor, dass Gemeinden verpflichtet werden können, Konzepte zur Sicherstellung der künftigen Wasserversorgung aufzustellen. So soll Vorsorge getroffen werden, dass in identifizierten kritischen Bereichen die Trinkwasserversorgung gewährleistet und die Wasserversorgungsansprüche aus anderen Wirtschaftsbereichen angemessen befriedigt werden können.
Mit Blick auf Verfahrensvereinfachungen sollen die Erörterungstermine in wenig problematischen Verfahren bei der Ausweisung neuer Wasserschutzgebiete oder der Umwidmung von Deichen unterbleiben können. Im Bereich der Abwasserbeseitigung erfolgen z. B. Erleichterungen für die Gemeinden, die flexibler die Abwasserbeseitigung auf willige Private übertragen können. Die Arbeit der ehrenamtlich tätigen Wasser- und Bodenverbände werde unterstützt, indem sie künftig ihre Gremiensitzungen auch digital abhalten können.
Erhöhung der Landeswasserabgabe
Nach über zehn Jahren soll im Landeswasserabgabengesetz ein Inflationsausgleich erfolgen. Insgesamt wird dem Ministerium zufolge ein zusätzliches Abgabenaufkommen von rund sieben Millionen Euro pro Jahr erwartet. „Wir nutzen diese Mehreinnahmen, um die Wasser- und Bodenverbände trotz des Drucks auf unseren Haushalt bei der Unterhaltung der Gewässer weiter ausgewogen fördern zu können“, sagte Goldschmidt. Die Mittel sollten auch der Finanzierung der Zielvereinbarung mit der Landwirtschaft im Rahmen des Aktionsplan Ostseeschutz dienen.




