Schleswig-Holstein veröffentlicht FAQs zur Dichtheitsprüfung von Entwässerungsleitungen

Pflicht gilt weiterhin, Sanierung muss nicht mehr bis Ende 2025 erfolgen

Um Missverständnisse bezüglich der Pflicht zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung von Entwässerungsleitungen auszuräumen, hat das schleswig-holsteinische Umweltministerium jetzt FAQs auf seiner Website veröffentlicht (https://link.euwid.de/vdi7c). Mit einem Erlass des Umweltministeriums vom 30. November 2022 an die zuständigen Verwaltungen in Schleswig-Holstein wurde die flächendeckende Aufforderung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zur Dichtheitsprüfung ausgesetzt.

Die wichtigste Information ist laut dem Ministerium, dass die Pflicht zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung weiterhin gilt. Jedoch müsse eine Leitungssanierung nicht mehr bis zum 31. Dezember 2025 durch die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer erfolgen. Die Änderung werde vorgenommen, da die in Deutschland aktuell nur gering vorhandenen Kapazitäten im Bereich des Installateurwesens für die Instandhaltung des öffentlichen Kanalwesens zur Verfügung stehen sollen. Lese Sie hier mehr dazu.........

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