Das Bürgerbegehren „Energie- und Wasserversorgung Stuttgart“ der „Aktion Stadtwerke Stuttgart“ ist nicht zulässig. Dies teilte die Stadtverwaltung am Montag mit. Grund sei, dass das Ziel des Begehrens rechtswidrig sei. Eine Übernahme der Konzession und des Betriebes der Netze für Wasser, Strom, Gas und ...
Stadtwerke-Bürgerbegehren rechtlich unzulässig
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