Stadtwerke-Bürgerbegehren rechtlich unzulässig

|
|

Das Bürgerbegehren „Energie- und Wasserversorgung Stuttgart“ der „Aktion Stadtwerke Stuttgart“ ist nicht zulässig. Dies teilte die Stadtverwaltung am Montag mit. Grund sei, dass das Ziel des Begehrens rechtswidrig sei. Eine Übernahme der Konzession und des Betriebes der Netze für Wasser, Strom, Gas und ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -