Starkregen und Hitze: Ingenieurkammer fordert Umdenken bei Städteplanung

BBSR ruft zu Projektvorschlägen zu „Anpassung urbaner Räume“ auf

Die Bundesingenieurkammer (BIngk) fordert, angesichts zunehmender Hitzeperioden im Wechsel mit Starkregenfällen zügig neue Wege bei der Planung von Städten und Gemeinden einzuschlagen. „Auch wenn sich viele Städte und Gemeinden bereits auf den Weg gemacht haben, sind wir noch weit davon entfernt, auf langanhaltende hohe Temperaturen und starke Regenfälle vorbereitet zu sein“, sagte Christoph F. J. Schröder, Mitglied des Vorstands der Bundesingenieurkammer. Dazu müsse dringend ein Umdenken erfolgen, bei dem die Ingenieurinnen und Ingenieure mit ihrem Wissen helfen könnten.

Seitens der Politik sei es nun wichtig, die Städte und Kommunen schnell in dem Prozess zu unterstützen – finanziell, aber auch personell. Die Bundesingenieurkammer schlägt für klimaresilientere Städte und Gemeinden vor, Stadt-, Verkehrs- und Entwässerungsplanung gemeinsam zu denken. Als sinnvolle Ergänzungen der klassischen Stadtentwässerung könnten Rückhaltung bzw. Retention durch offene Entwässerungssysteme und Dachbegrünung dienen. Für Parks oder Sport- und Spielplätze biete sich eine Mehrfachnutzung etwa als Notüberlauf an. Als weitere sinnvolle Maßnahmen schlägt die BIngk die Begrünung von Frei- und Verkehrsflächen, die Entsiegelung, eine bessere Durchlüftung von Städten durch mehr Freiluftschneisen sowie die Beschattung von Straßen und Plätzen vor. Zudem gelte es, Abstimmungsprozesse zu verkürzen.

Bundesprogramm soll konzeptionelle und investive Projekte fördern

Positiv äußerte sich der Verband über das seit 2020 laufende Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, das im Mai vom Haushaltsausschuss des Bundestages um 176 Millionen Euro aufgestockt worden war. Die Bundesmittel aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds" – dem ehemaligen Energie- und Klimafonds – stehen in den Jahren 2022 bis 2025 zur Verfügung, wie das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) mitteilte. Kommunen sind aufgerufen, dem BBSR bis zum 15. Oktober 2022 Projektvorschläge zu unterbreiten. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden....

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