Streit in Schleswig-Holstein entbrannt um die Düngung bei oberflächlich gefrorenem Boden

In Schleswig-Holstein ist ein Streit um die Auslegung der Düngeverordnung entbrannt. Ein Hinweis von Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU) zur Düngung bei winterlichen Verhältnissen ist auf Kritik von Umweltverbänden gestoßen. Schmachtenberg hatte laut dem „Bauernblatt“ bei einer landwirtschaftlichen Veranstaltung darauf hingewiesen, dass ein Boden, der morgens oberflächlich angefroren sei und tagsüber auftaue, nicht mehr unter den Begriff „gefrorener Boden“ falle. Damit schließt sich Schleswig-Holstein der Auslegung einiger anderer Bundesländer an. Die Verordnung untersagt das Ausbringen von Düngemitteln auf gefrorenen oder wassergesättigten Böden, um Gewässer zu schützen.

Das Landwirtschaftsministerium teilte auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit, dass Dünger nur unter Bedingungen ausgebracht werden dürfe, die sicherstellten, dass Nährstoffe nicht in Gewässer abgeschwemmt und die Vorgaben der Düngeverordnung eingehalten werden: „Die Behörden überwachen die Umsetzung der Düngevorgaben, um Nährstoffverluste in Gewässern zu verhindern.“

Der Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein reagierte mit Kritik und äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Der Ansatz der Ministerin sei nicht neu. Bereits in einer früheren Fassung der Düngeverordnung sei geregelt gewesen, dass Böden, die morgens noch gefroren sind und dann im Laufe des Tages vollständig auftauen, nicht als gefroren gelten, so der Landesvorsitzende Alexander Schwarzlose. Hier geht es weiter.........

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