Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Thüringer Düngeverordnung sind Ende vergangenen Jahres auch in Thüringen die mit Nitrat belasteten Gebiete bzw. eutrophierten Gebiete neu ausgewiesen worden. In den ausgewiesenen Gebieten sind die Regelungen der Düngeverordnung des Bundes und der Thüringer Düngeverordnung zu beachten; so müssen in eutrophierten Gebieten die ersten fünf Meter des Gewässerrandstreifens begrünt werden, wie das Umweltministerium mitteilte....
Thüringen: Belastete Gebiete neu ausgewiesen
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