Kanalanschlussbeiträge können in Thüringen in Zukunft bis zu zwölf Jahre rückwirkend erhoben werden. Das geht aus dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes hervor, den der Landtag in Erfurt am Donnerstag vergangener Woche beschlossen hat. Kern der Gesetzesänderung ist die zeitliche ...
Thüringen: Rückwirkende Erhebung von Beiträgen auf zwölf Jahre begrenzt
Freistaat reagiert auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -