Thüringen: Rückwirkende Erhebung von Beiträgen auf zwölf Jahre begrenzt

Freistaat reagiert auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

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Kanalanschlussbeiträge können in Thüringen in Zukunft bis zu zwölf Jahre rückwirkend erhoben werden. Das geht aus dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes hervor, den der Landtag in Erfurt am Donnerstag vergangener Woche beschlossen hat. Kern der Gesetzesänderung ist die zeitliche ...

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