Die EU-Kommission hat in der europäischen Trinkwasserrichtlinie eine EU-weite Vereinheitlichung der Anforderungen an Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser festgelegt – darauf hat TZW: DVGW-Technologiezentrum Wasser in einer Mitteilung hingewiesen. Materialien, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen, unterliegen strengen Qualitätsmerkmalen, um eine Verschmutzung oder Kontaminierung des Trinkwassers zu verhindern, so das TZW. Bislang gelten in einzelnen europäischen Ländern unterschiedliche Vorschriften für Materialien im Kontakt mit Trinkwasser - das werde sich ab 2026 ändern.
Ab dem 31.12.2026 werde die nationale Regelung europaweit durch die Anforderungen der Ende 2020 in Kraft getretenen EU-Richtlinie 2020/2184 abgelöst, die 2023 in nationales Recht umgesetzt wurde. Für Produkte, die am 31.12.2026 eine gültige nationale Konformitätsbestätigung haben, gelte eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2032. Da sich die nationalen Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes (UBA) bereits an der neuen EU-Richtlinie orientierten, blieben die wesentlichen Bestandteile der Prüfungen erhalten.
Zusätzliche Migrationsprüfung mit gechlortem Prüfwasser
Wichtige Neuerungen in den neuen EU-Regularien seien das GC-MS Screening zur Untersuchung unerwarteter Substanzen sowie die zusätzliche Migrationsprüfung mit gechlortem Prüfwasser im Kaltwasserbereich. Die EU-Positivliste basiert im Wesentlichen auf den bisher gültigen nationalen Positivlisten. Einträge in der EU-Positivliste seien allerdings mit einem Ablaufdatum versehen. Die Gültigkeitsdauer der Einträge sei bei der jeweiligen Substanz angegeben, und die Verlängerung müsse rechtzeitig vom Hersteller beantragt werden, so das TZW.
Ab 1.1.2027 besteht die Zertifizierungspflicht für alle Materialien und Produkte. Hygiene-Konformitätsbestätigungen, die in Zukunft zusätzlich zum Baumusterprüfzertifikat ausgestellt werden, können auch nach dem neuen Regelwerk für zusammengesetzte Produkte erworben werden.
TZW Prüfstelle Wasser für alle notwendigen Prüfungen akkreditiert
Die TZW Prüfstelle Wasser sei für alle notwendigen Prüfungen akkreditiert und habe bereits für die Neuerungen des Regelwerks vorgesorgt und die Prüfkapazitäten im Hinblick auf die künftigen EU-Regularien erweitert. Daher könnten Prüfungen nach dem neuen EU-Regelwerk ab sofort durchgeführt werden.
Die Anforderungen der EU-Richtlinie 2020/2184 werden den Angaben zufolge durch Durchführungsbeschlüsse und delegierte Verordnungen umgesetzt, die spezifische Regelungen und Anforderungen festlegen, um die Richtlinie in den Mitgliedstaaten wirksam anzuwenden, und zwar die Europäischen Positivlisten (EU) 2024/367, die Methoden für die Prüfung und Akzeptanz von Ausgangsstoffen für die europäischen Positivlisten (EU) 2024/365, Antragsverfahren zur Aufnahme von Ausgangsstoffen in die Positivliste (EU) 2024/369, Verfahren und Methoden für die Prüfung und Bewertung von Materialien und Werkstoffen (EU) 2024/368, Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte (EU) 2024/370 sowie die Kennzeichnung von Produkten (EU) 2024/371.




