Die in der Haushaltssatzung 2011 festgesetzte Umlage zur Entschuldung des Abwasserzweckverbandes Obere Spree wird gegenüber sämtlichen Mitgliedsgemeinden erhoben. Insoweit ist eine Benachteiligung einzelner Mitgliedsgemeinden nicht gegeben. Dies teilte die Sächsische Landesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion ...
Umlage zur Entschuldung des AZV Obere Spree gerecht
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -