Unternehmerische Sorgfaltspflichten können ein wirkungsvolles Instrument darstellen, um ein Bewusstsein für externalisierte Umweltwirkungen in der Lieferkette zu schaffen und Unternehmen stärker in die Verantwortung für Wassernutzung und -verschmutzung zu nehmen. Zu diesem Schluss kommt eine neue Studie des Öko-Instituts, laut der der strategische Stellenwert von Wasser häufig noch gering ist. Gesetzlich verankerte Sorgfaltspflichten, wie das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG), bilden einen regulatorischen Rahmen zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in den Lieferketten. Auch auf europäischer Ebene haben sich die EU-Mitgliedsstaaten 2024 auf ein Sorgfaltspflichtengesetz (CSDDD - Corporate Sustainability Due Diligence Directive) geeinigt.
Allerdings habe die gesetzliche Umsetzung von Sorgfaltspflichten im Rahmen des LkSG nur eine geringe Wirkung auf den Wasserschutz. Sowohl im LkSG als auch in der CSDDD werden Wasserverbrauch und -verschmutzung bisher nur indirekt über die Gefährdung von Menschenrechten oder bei einem Verstoß gegen bestimmte internationale Umweltabkommen in die Risikobewertung einbezogen.
Grundsätzlich sei der Ansatz über die Menschenrechte, so das Öko-Institut, ein erster wichtiger Schritt. Die im Rahmen der Studie durchgeführten Interviews zeigten jedoch, dass die Wirkung dieses Ansatzes in der unternehmerischen Praxis allein nicht ausreiche, um Wasserverantwortung in den Lieferketten zu steigern, insbesondere, weil ökologischen Risiken und anderen sozialen Risiken durch Wasserknappheit und Wasserverschmutzung nicht umfassend Sorge getragen werde. Hier geht es weiter..........




