Umweltausschuss lehnt Grünen-Antrag zu Klagerechten von Verbänden ab

Union weist Vorwürfe zurück, Ziel sei Beschleunigung von Verfahren

Der Vorstoß der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Schutz von Natur, Klima und Zivilgesellschaft ist im Umweltausschuss gescheitert. Der Ausschuss lehnte den Antrag ab, mit dem sich die Abgeordneten insbesondere gegen eine Einschränkung der Beteiligungs- und Klagerechte von Umweltverbänden wenden (EUWID 15.2026). Für die Vorlage hatte neben den antragstellenden Grünen auch die Fraktion Die Linke votiert, berichtet der Nachrichtendienst des Bundestages.

Im Ausschuss sprachen die Grünen erneut von einem drohenden massiven Abbau von Rechten der Zivilgesellschaft, wenn im Rahmen des Infrastruktur-Zukunftgesetzes und der Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes wie geplant Beteiligungs- und Klagerechte (EUWID 6.2026) eingeschränkt würden. Menschen, die sich in Planungsverfahren einbrächten, müssten unterstützt und nicht gehindert werden, sagte ein Grünen-Abgeordneter. Die Beteiligung der Zivilgesellschaft sei Ausdruck gelebter Demokratie und mache die Umsetzung des Umweltrechts besser. Konkret bedeute das sauberere Luft und saubereres Wasser. Die geplanten Einschränkungen, darunter die faktische Wiedereinführung der Präklusion, widersprächen dem EU- und dem Völkerrecht. Das hätten Experten in einer öffentlichen Anhörung aufgezeigt, so der Abgeordnete. Es sei unehrlich, öffentlich zu betonen, man stehe zu den Umweltklagerechten, während der Gesetzentwurf diese beschneide.

Die Union wies solche Vorwürfe zurück. Ein Mitglied der Fraktion sagte den Angaben zufolge, aus dem Antrag der Grünen spreche die pure Enttäuschung über das Scheitern der eigenen Politik. Es stimme nicht, dass die Bundesregierung das Verbandsklagerecht beschneiden wolle. Mit dem Gesetzentwurf trete sie jedoch dem Missbrauch dieses Rechtes entgegen. Hier geht es weiter........

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