Untersteller: Bohrungen nur noch bis zum ersten Grundwasserstock zulässig

Forderung des Kreises nach finanzieller Unterstützung abgelehnt

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Oberflächennahe Geothermie ist in Baden-Württemberg ab sofort nur noch bei einer generellen Tiefenbegrenzung der Bohrung bis zum ersten Grundwasserstockwerk zugelassen. Dabei handle es sich um eine erste Konsequenz aus den aktuellen von Geothermiebohrungen verursachten Schäden (EUWID 33/2011), erklärte ...

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