Die Abgabefreiheit ist grundsätzlich nur zu gewähren, wenn eine in dem betreffenden Veranlagungsjahr gültige wasserrechtliche Einleitungserlaubnis vorhanden ist. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Urteil festgestellt, mit dem es die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts ...
Abgabefreiheit gibt es nur mit gültiger wasserrechtlicher Einleitungserlaubnis
OVG NRW: In Verfügung enthaltene Duldung legalisiert Einleitung nicht
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