Urteil: Privat installierte Abwasserpumpe ist Teil der öffentlichen Einrichtung

Bei Druckentwässerungsverfahren gehört Pumpe zum Abwassernetz

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Eine Abwasser-Pumpanlage ist Teil der öffentlichen Einrichtung, auch wenn sie von einem Privatmann auf dessen Grundstück gebaut wurde. So urteilte aktuell das Verwaltungsgericht Greifswald (Aktenzeichen: 3 A 1609/16 HGW vom 18.10.2018). Das Gericht wies damit die Klage eines Grundstückeigentümers ab, der zu ...

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