UVPG-Vorprüfung für Wasserfernleitungen unter 5 km Länge soll entfallen

|
|

Das Bundesumweltministerium (BMUKN) strebt an, die Vorprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) für Wasserfernleitungen mit einer Länge von weniger als fünf Kilometern zu streichen. Bei solchen Anlagen seien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die Streichung zählt zu den Bestandteilen des geplanten Umweltschutz-Modernisierungsgesetzes (UmoG), das das Ministerium vorgestellt hat. Durch die Abschaffung der Vorprüfung bei kürzeren Leitungen werde das Genehmigungsverfahren beschleunigt und bürokratischer Aufwand reduziert, so die Bundesregierung in dem „Informationspapier: Paket zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes (UmoP)“....

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und nach erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe ihrer E-Mail-Adresse und ihres Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -