Die Berichtspflicht zur EU-Konzessionsrichtlinie ist keine Hintertür, um nachträglich die Aufnahme der Wasserkonzessionen in die Änderungen von Richtlinien ohne Beratungen mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament herbeizuführen. Diese Auffassung vertritt Gabriele Krater, die Leiterin des Referats ...
Vergaberecht: Kein Handlungsbedarf bei Wasserkonzessionen
Gabriele Krater vom Wirtschaftsministerium: „Risiko“ besteht nicht
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