Vergaberecht: Kein Handlungsbedarf bei Wasserkonzessionen

Gabriele Krater vom Wirtschaftsministerium: „Risiko“ besteht nicht

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Die Berichtspflicht zur EU-Konzessionsrichtlinie ist keine Hintertür, um nachträglich die Aufnahme der Wasserkonzessionen in die Änderungen von Richtlinien ohne Beratungen mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament herbeizuführen. Diese Auffassung vertritt Gabriele Krater, die Leiterin des Referats ...

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