Der Bund der Steuerzahler (Bdst) NRW hat in seinem aktuellen Gebührenvergleich 2024 für Nordrhein-Westfalen festgestellt, dass die Abwassergebühren für den BdSt-Musterhaushalt im Landesdurchschnitt erstmalig auf über 800 Euro gestiegen sind, und verlangt nun vom Landtag, das Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW wieder zu ändern, um die Gebührenzahler zu entlasten. Am bürgerfreundlichsten wäre es, die Abschreibungen nur auf der Grundlage von Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu berechnen, fordert der BdSt in einer Mitteilung. Derzeit haben die Kommunen in NRW die Wahl, ob sie den Anschaffungs- oder den teureren Wiederbeschaffungszeitwert anwenden.
Solange die Kommunen vom Wiederbeschaffungszeitwert abschreiben dürfen, sollte es aus Sicht des BdSt im KAG verbindliche Regelungen geben, die verhindern, dass der Abwassergebührenzahler den allgemeinen Haushalt der Kommune subventioniert. Die Mehrerträge, die durch den Wiederbeschaffungszeitwert im Vergleich zum Anschaffungswert erwirtschaftet werden, seien einem Sonderposten für den Gebührenausgleich für Investitionen der Einrichtung zuzuführen. Hier könnte sich der NRW-Gesetzgeber an § 13 Abs. 4 KAG Sachsen orientieren.
Nicht nur wie derzeit bei der Verzinsung, sondern auch bei der Abschreibung sollte das aus Kanalanschlussbeiträgen aufgebrachte Kapital außer Betracht bleiben müssen, lautet eine weitere Forderung.
Informieren Sie sich über die Gebührenentwicklung sowie über die weiteren Forderungen des Bundes der Steuerzahler......
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