Vorgesehene Änderungen an den Düngeregeln vorerst gescheitert

Ersatzlose Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung ist Streitpunkt

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Vorgesehene Änderungen bei den Düngeregeln für die Landwirte zum Schutz des Grundwassers sind vorerst gescheitert. Im noch laufenden Verfahren konnte in der von Bund und Ländern eingerichteten Arbeitsgruppe bislang in zentralen Punkten noch keine Einigung erzielt werden, teilte das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern mit. Der Streit dreht sich den Angaben zufolge in erster Linie um die ersatzlose Abschaffung der geltenden Stoffstrombilanzverordnung sowie die Streichung der dafür im Düngegesetz enthaltenen Verordnungsermächtigung. Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) kritisierte, dass die unionsregierten Länder aus Gesprächen für eine Kompromisslösung ausgestiegen seien. "Die Chance, vor der Bundestagswahl ein Ergebnis zu bekommen, wäre da gewesen." Damit werde die deutsche Landwirtschaft bestraft und ein Problem weiter vertagt.

Zu der vom Bundestag beschlossenen Änderung des Düngegesetzes hatte die Bundesregierung am 2. Oktober 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem der Bundesrat am 5. Juli 2024 dem Gesetz nicht zugestimmt hatte. Dafür hatte
es vorbereitende informelle Gespräche gegeben.

„In dem seit 2023 laufenden Gesetzgebungsfahren haben die Länder den Bund mehrfach aufgefordert, die Stoffstrombilanz außer Kraft zu setzen und damit einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau für die Landwirtschaft zu leisten. Auf der Herbst-AMK im September 2024 ist es gelungen, gemeinsam mit dem Bund einen Beschluss zu fassen, der unter anderem die Aufhebung der Stoffstrombilanz vorsieht“, erklärte Mecklenburgs Umwelt- und Landwirtschaftsminister Till Backhaus. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hätte auf der Konferenz eine zeitnahe Umsetzung des Beschlusses zugesichert. „Davon ist nicht mehr viel übrig“, so der Minister.

Bund will Ermächtigungsgrundlage im Gesetz erhalten

Der Bund, der selbst im Vermittlungsausschuss nicht stimmberechtigt ist, knüpfe die Aufhebung der Stoffstrombilanz nunmehr an die Bedingung, dass die in § 11a des Düngegesetzes enthaltene Ermächtigungsgrundlage im Gesetz verbleibt, erläuterte das Umweltministerium MV. Ziel des Bundes sei es, die bisherige Stoffstrombilanzverordnung zu einer Nährstoffbilanzverordnung weiterzuentwickeln. Dabei bekomme er Unterstützung von Teilen der Länder und auch aus dem Bundestag.

„Weder Stoffstrombilanz- noch Nährstoffbilanzverordnung bringen Mehrwert“

„Unsere Fachleute aus Landwirtschaft und Gewässerschutz sind schon lange einig darüber, dass sowohl die geltende Stoffstrombilanzverordnung als auch die vom Bund angestrebte Nährstoffbilanzverordnung keine flächenbezogene Zuordnung von Nährstoffeinträgen ermöglichen und somit für die Umsetzung der Nitrat-Richtlinie überhaupt keinen Mehrwert haben“, erklärte Backhaus. Diese Auffassung habe auch die EU-Kommission bestätigt. Daher mache es keinen Sinn, weiter daran festzuhalten. „Was wir stattdessen dringend brauchen, ist das der EU-Kommission bereits vor zwei Jahren zugesicherte Wirkungsmonitoring, ansonsten droht uns eine Wiederaufnahme des Vertragsverletzungserfahrens gegen Deutschland“, so der Minister.

Leider komme die Erarbeitung der Monitoringverordnung nicht wirklich voran. Statt endlich seine Hausaufgaben zu machen, rede sich der Bund heraus mit der noch fehlenden Ermächtigungsgrundlage für eine solche Verordnung, die Bestandteil des laufenden Gesetzgebungsverfahrens ist.

„Chancen für Einigung denkbar schlecht“

„Wir müssen nach vorne diskutieren. Gegenseitige Schuldzuweisungen und das Beharren auf Maximalforderungen bringen uns keinen Schritt weiter. Ein Kompromiss kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten bereit sind, Abstriche zu machen“, so Backhaus. Er hätte zu diesem Zweck einen Kompromissvorschlag in die Arbeitsgruppe eingebracht, der die Festlegung eines möglichen Geltungsbereichs der zukünftigen Nährstoffbilanzverordnung  durch die Länder vorsieht und ihnen damit das Zepter des Handelns in die Hand gibt. „Leider war auch dieser Vorschlag nicht konsensfähig“, erklärte Backhaus zum Stand der Stand der Verhandlungen. Die Chancen, im laufenden Vermittlungsverfahren doch noch zu einer Einigung zu gelangen, stünden daher denkbar schlecht, resümierte der Minister.

Wie das Ministerium erläutert, hatte die EU-Kommission im Rahmen der Verhandlungen zum eingestellten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland bezüglich der Umsetzung der Nitratrichtlinie eingeräumt, dass eine Differenzierung auf Ebene der Maßnahmen, aber nicht bezüglich der Gebietskulissen - der roten Gebiete - aus ihrer Sicht vorstellbar wäre. Voraussetzung hierfür sei, dass das von der Kommission geforderte und mit Deutschland vereinbarte Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung (DüV) eine Verbesserung der Gewässerbelastung zeige. Solange die Monitoringverordnung und damit das DüV-Wirkungsmonitoring nicht umgesetzt sind und eine daraus nachgewiesene Verbesserung der Gewässerbelastung belegt wird, sei eine Maßnahmendifferenzierung in roten Gebieten nicht möglich, erläutert das Ministerium. Voraussetzung dafür sei, dass mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Ermächtigungsgrundlage für die Monitoringverordnung geschaffen werde.    

„Ohne Erleichterungen machen weitere Verhandlungen keinen Sinn“

Der CSU-Agrarpolitiker im Bundestag, Artur Auernhammer, nannte es mit Blick auf die Gespräche enttäuschend, dass es von Seiten der Bundesregierung kein Entgegenkommen gegenüber den Landwirten gegeben habe. Wenn keine Erleichterungen herauskämen, machten weitere Verhandlungen keinen Sinn.

VKU: Grundwasserschutz nur mit signifikanter Reduktion der Nitrateinträge möglich

Karsten Specht, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), erklärte dagegen: „Das leidige Hin-und-Her beim Düngegesetz muss ein Ende finden. Deswegen sind wir enttäuscht, dass die Sondierungsgespräche für den Vermittlungsausschuss gescheitert sind. Es geht um nichts weniger als die wichtigste Ressource, die wir haben.“ Nur mit einer signifikanten Reduktion der Nitrateinträge könne es gelingen, die Grundwasserkörper als wichtigste Trinkwasserressource auch langfristig zu schützen, so Specht laut Mitteilung des VKU.

Dafür sei unter anderem die Nährstoffbilanz – ehemals Stoffstrombilanz -  notwendig, die im Gesetzesentwurf weiterhin enthalten sei. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels dürften Gewässerbelastungen und -verunreinigungen die Ressource nicht noch zusätzlich verknappen. „Deshalb dürfen auch die geplanten Erleichterungen für landwirtschaftliche Betriebe, die gewässerschonend arbeiten, keine Hintertürchen offen lassen. Die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie muss weiter fest im Blick sein“, erklärte Specht.

DNR: Stoffstrombilanzverordnung muss weiterentwickelt werden

Auch der Deutsche Naturschutzring (DNR) erklärte, eine wirksame Reduktion von Nährstoffüberschüssen sei unerlässlich, um den Zustand der Gewässer und der biologischen Vielfalt zu verbessern. Zur Umsetzung des Verursacherprinzips und zur Einhaltung der Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie seien Nachbesserungen in der Düngepolitik zwingend erforderlich, so der DNR in einer Mitteilung. Dafür müsse die Stoffstrombilanzverordnung als wirksames Mittel zur Erfassung und Reduktion von Stickstoff- und Nährstoffflüssen weiterentwickelt werden. 

„Doch anstatt endlich Verursachergerechtigkeit in der Düngepolitik herzustellen, geht die Hängepartie um das Düngesetz weiter“, erklärte DNR-Geschäftsführer Florian Schöne. Ohne eine effektive Minderung der Umweltbelastungen durch Stickstoff und Phosphor riskierten Bund und Länder nicht nur die Gesundheit von Menschen und Natur, sondern auch ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland. (EUWID/dpa)   

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