Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hat sich für eine Änderung des Grundgesetzes ausgesprochen, um die Verteilung der Klimaanpassungskosten zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu zu ordnen. Die Länder und Kommunen könnten diese nicht alleine stemmen. Das sagte sie bei der Vorstellung einer Umfrage im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA), laut der eine deutliche Mehrheit der deutschen Kommunen beim Thema Klimaanpassung bereits aktiv ist.
„Bei der Klimaanpassung geht es um den Schutz der Gesundheit, Risikovorsorge und unseren Wohlstand. Neben der gesetzlichen Grundlage brauchen wir auch ausreichend finanzielle Mittel. Für eine dauerhafte Finanzierung spreche ich mich für eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung aus. Das würde eine Verfassungsänderung bedeuten, damit der Bund gemeinsam mit den Ländern mehr Geld in Städte und Gemeinden investieren kann“, erklärte die Ministerin.
Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes, sagte: „Die Anpassung an die Klimakrise ist eine der zentralen Aufgaben der kommenden Jahre und Jahrzehnte. Wir brauchen daher eine solche im Grundgesetz verankerte Gemeinschaftsaufgabe, um die personelle und finanzielle Ausstattung der Kommunen für die Klimaanpassung zu sichern."
Lemke: Klimaanpassungsgesetz setzt erstmals strategischen Rahmen
Am 1. Juli 2024 ist das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in Kraft getreten. Für die Bundesländer bildet es den Rechtsrahmen, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen, und dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen Klimaanpassungskonzepte aufstellen.
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