VG Köln: RWE Power AG muss Wasserentnahmeentgelt zahlen

Entgelt kann unabhängig von Nutzung des Wassers erhoben werden

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Das nordrhein-westfälische Wasserentnahmeentgeltgesetz aus dem Jahr 2011 ist verfassungsgemäß. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem Urteil entschieden, gegen das wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zugelassen worden ist (Az.: 14 K 6024/11 11 ...

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