VGH Hessen unterstreicht Bedeutung des Ermessens bei Abwassergebühren

Ermessensentscheidung kann anstehende Gesetzesänderungen einbeziehen

Bei der Entscheidung der Gemeinde oder des Landkreises, wann entstandene Überdeckungen bei der Erhebung von Benutzungsgebühren nach dem Hessischen Kommunalabgabengesetz (KAG) ausgeglichen werden, handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. Werden demnächst anstehende Gesetzesänderungen in diese Ermessensentscheidung einbezogen, ist das nicht ermessensfehlerhaft, heißt es in einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Der klagende Grundstückseigentümerrichtete sich mit seiner Anfechtungsklage gegen Kostenbescheide der beklagten Behörde über die Festsetzung von Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren.

Den Artikel über den Fall und den Beschluss des VGH lesen Sie hier:...

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